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1. Der Katzenbesitzer verpflichtet sich, die Katze kastriert, ausreichend geimpft und entwurmt zu übergeben. Zusätzlich muss ein Flohschutz vorhanden sein. Der Impfpass ist dem Katzenhotel Meiendorf zu übergeben.
2. Das Katzenhotel Meiendorf ist über besondere Fressgewohnheiten, gravierende, frühere Erkrankungen, Verhaltensauffälligkeiten und Behinderungen der Katze zu informieren.
3. Im Krankheitsfall ist das Katzenhotel Meiendorf berechtigt und verpflichtet, die Katze vom Tierarzt behandeln zu lassen.
4. Im Falle einer Erkrankung entscheidet der beauftragte Tierarzt über den weiteren Behandlungsverlauf. Die Kosten der Behandlung und anfallender Medikamente werden vom Katzenhalter getragen. Diese werden entweder mit dem Tierarzt direkt oder mit dem Katzenhotel Meiendorf abgerechnet.
5. Für Schäden, Krankheiten oder Verlust der Katze(n), die durch unvorhergesehene Umstände eintreten, wird keine Haftung übernommen.
6. Die Rechnung des Aufenthaltes wird am Tag der Anlieferung beglichen.
7. Bei nicht Begleichung der Rechnung behält sich das Katzenhotel Meiendorf ein Zurückbehaltungsrecht der Katze vor.
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